

Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 16,00) Bestellnummer 7702587
Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter
Total-Unkrautvernichter gegen eine Vielzahl von Unkräutern und Gräsern.
Stark auch gegen Moose, Algen und Problemunkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm.
Wirkt bis in die Wurzel! Schnell sichtbare Wirkung in wenigen Stunden. Kraftvoll mit 2fach-Wirksystem.Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F).
Wasserlösliches Konzentrat für die Behandlung größerer Flächen.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Zulassungsnummer: 006193-64
Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GMBH KG
Wirkungsbereich: Herbizid Wirkstoffgehalt:
30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz)
186,7 g/l Pelargonsäure
Produktnutzen: Wirkt bis in die Wurzel! Schnell sichtbare Wirkung in wenigen Stunden. Kraftvoll mit 2fach-Wirksystem.
Anwendungszeitraum: Februar bis November.
Umweltaussage: Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und schonend für Haustiere, Bienen (NB 6641) und Igel.
Sonstiges: Fläche kann nach dem Antrocknen sofort wieder betreten werden.
Zulassungsgebiete: Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose unter Zierpflanzen und Ziergehölzen im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
Information zur Bienengefährlichkeit: NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Produktbezogene Verbote: Absolutes Anwendungsverbot: Nur für das Anwendungsgebiet Nichtkulturland: der Einsatz des Produktes in diesem Bereich ist genehmigungspflichtig, d.h. vor Anwendung muss eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingeholt werden.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Gefahren- und Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Keine produktspezifischen Symptome bekannt.
Entsorgung: Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Lagerung: Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Vor Frost schützen.
> Hinweise zur Verwendung (Sicherheitsdatenblatt)
> (Gebrauchsanweisung)
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